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VK Hessen, 27.09.2011 - 69d-VK-30/2011 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Eignungsnachweise unvollständig: Ausschluss vom Vergabeverfahren!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VK Hessen, 27.09.2011 - 69d-VK-30/2011
- OLG Frankfurt, 26.10.2011 - 11 Verg 7/11
- OLG Frankfurt, 13.12.2011 - 11 Verg 8/11
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Karlsruhe, 06.02.2007 - 17 Verg 5/06
Vergabenachprüfungsverfahren: Nachprüfungsantrag eines ausgeschlossenen Bieters …
Auszug aus VK Hessen, 27.09.2011 - 69d-VK-30/11
Aus diesem Grund ist auch nicht zu prüfen, ob der Antragstellerin ein Anspruch zustehen könnte, dass unter Berücksichtigung des Gesichtspunktes der Gleichbehandlung auch das Angebot der Beigeladenen -als das Einzige noch im Wettbewerb verbliebene - auszuschließen sei (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, Beschl. vom 7.März 2006; VII-Verg 98/05; OLG Karlsruhe Beschl. Vom 6. Februar 2007; 17 Verg 5/06) mit der Folge, dass die Ausschreibung aufgehoben werden müsste. - OLG Frankfurt, 26.10.2011 - 11 Verg 7/11
Vergaberecht: Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags eines im Vergabeverfahren …
Auszug aus VK Hessen, 27.09.2011 - 69d-VK-30/11
OLG Frankfurt, 26.10.2011 - 11 Verg 7/11 .
- OLG Frankfurt, 13.12.2011 - 11 Verg 8/11
Vergaberecht: Auslegung der Anforderung von Eignungskriterien
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Landes Hessen vom 27.09.2011 - Az.: 69 d VK 30/11 - wird zurückgewiesen.den Beschluss der 2. VK des Landes Hessen vom 27.9.2011 - Az. 69 d VK 30/11 - aufzuheben;.
- OLG Frankfurt, 26.10.2011 - 11 Verg 7/11
Vergaberecht: Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags eines im Vergabeverfahren …
Die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Landes Hessen (Az.: 69 d - VK - 30/2011) vom 27. September 2011 wird bis zur Entscheidung über die Beschwerde verlängert.